Zutritt erlaubt

Zu den Schwierigkeiten bei der Wiederbelebung des öffentlichen Lebens gehört es, dass Zutritt zu bzw. Teilnahme an bestimmten Bereichen, z.B. Gastronomie, Mannschaftssport im Freien, Shopping und Urlaubsaufenthalt, an bestimmte Merkmale bzw. Bedingungen geknüpft ist. Diese Bedingungen erfüllt momentan noch nicht jede Person, die Interesse an Zutritt oder Teilnahme haben könnte. Eine temporäre und immer wieder zu erneuernde Berechtigung ist ein beglaubigter Schnelltest oder Selbsttest. Davon können diejenigen ausgenommen werden, die dauerhaft als Virusüberträger nicht in Frage kommen: vollständig Geimpfte und von COVID-19 Genesene. Diese für Zutritt oder Teilhabe günstige Disposition muss aber nachgewiesen werden können, etwa durch einen Genesenennachweis. Die österreichische Regierung setzt dabei offenbar auf einen grünen Zutrittspass, in dem die notwendigen Merkmale verzeichnet sind. Ein Sesam-öffne-dich für die dann doch irgendwie Privilegierten.