Sicherer werden soll der Verkehr auch auf einer anderen Spur. Dies betrifft die Fahrradfahrer, Cyclistinnen, Radlerinnen unter uns. Manche benutzen, aus den verschiedensten Gründen, die falsche Spur bzw. Seite eines Fahrradweges, fahren damit also in die dem Autoverkehr auf der zugeordneten Spur entgegengesetzte Richtung. Das kann verschiedenste Gründe haben, z.B. Bequemlichkeit oder der Umstand, dass die richtige Spur (in Fahrtrichtung) in lausigem Zustand oder wieder mal zugeparkt ist. Mit diesem Fahrverhalten bringen die Radler*innen sich, vor allem bei dichterem Verkehr, zunächst selbst in Gefahr. Erfahrene Radler*innen wissen, dass die kognitiven Fähigkeiten einiger Autofahrer*innen nicht mal dazu ausreichen, den “normalen” Radverkehr im Auge zu behalten und angemessen darauf zu reagieren. Viele Unfälle mit tödlichem Ausgang für die Radler*innen beweisen das. Die Leistungsfähigkeit vieler Fahrzeuge wächst schneller als die kognitiven Fähigkeiten ihrer Lenker*innen. Deshalb dienen die Maßnahmen der Polizei gegen die von ihr sogenannten Geisterradler auch deren Schutz: “Als Geisterradler bezeichnet die Polizei diejenigen Radfahrenden, die in falscher Fahrtrichtung auf dem Radweg fahren.” (das allgäu online)