Hassverbrechen, also beleidigende oder das Opfer bedrohende Äußerungen in einem sozialen Netzwerk, sind, wie der Name schon sagt, Verbrechen. Sie lassen sich aber nur schwer verfolgen, wenn der Täter oder die Täterin anonym bleibt. Eine Möglichkeit, Anonymität in den sozialen Netzwerken aufzuheben, wären Klarnamenpflicht oder Identifizierungspflicht bei Anmeldung, das hat sich aber als nicht praktikabel erwiesen. Als alternative Möglichkeit, mit der Täter oder Täterinnen deanonymisiert und damit überführt werden können, ist die Login-Falle, die das D64 Zentrum für digitalen Fortschritt vorgeschlagen hat: Das Opfer meldet eine beleidigende Botschaft des anonymen Täters an die Strafverfogungsbehörden. Diese beobachten, ob und mit welcher Internetkennung (IP-Adresse) sich diese Person beim nächsten Mal anmeldet. Der Internetanbieter kann diese Adresse auf ein digitales Endgerät und damit zumeist eine bestimmte reale Person zurückführen. Es bedarf also der Zusammenarbeit von Anbietern der verschiedenen Dienste und der Strafverfolgungsbehörden. Immerhin wurde dieses Vorgehen bei der letzten Innenministerkonferenz in Erwägung gezogen.