Der Rechtschreibrat hat diese Woche getagt, von der Öffentlichkeit wohl weitgehend unbemerkt, und sich in einer Presseerklärung zum Verhältnis der von ihm verwalteten und fortzuschreibenden Rechtschreibnorm (“Amtliches Regelwerk”) zu den orthographischen Genderzeichen in geschriebenen Texten geäußert: “Der Rat hat … die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen”. Es heißt aber auch: “Der Rat für deutsche Rechtschreibung wird die weitere Schreibentwicklung beobachten. Er wird dabei insbesondere prüfen, ob und inwieweit verschiedene Zeichen zur Erfüllung der Kriterien geschlechtergerechter oder -sensibler Schreibung geeignet sein könnten.” Man darf also weiter gespannt sein, was sich in den nächsten Jahren so tut im Spannungsverhältnis von Rechtschreibnorm und Sprachgebrauch. Den kompletten Text der Presseerklärung gibt es hier. Derweilen stellt Professor David Stadelmann schon einmal Überlegungen für den Ernstfall an. Was ist, wenn ein Text nach Vorschrift oder Zielgruppe einmal gegendert sein sollte und einmal nicht? Herr Stadelmann schlägt eine Softwarelösung vor, mit der ein Text nach Belieben gegendert und wieder entgendert werden kann. Ich bezweifle, dass dies angesichts der komplexen Materie und der Unschärfe bei der Wahl der korrekten Form bei unterschiedlichen Gender-Konstellationen (z.B. wenn genau eine ausgewiesen männliche und genau eine ausgewiesen weibliche Person gemeint sind) wirklich gelingen kann. Der Vorschlag ist allemal interessant und diskussionswürdig.