Hass

Letzte Woche hat das Bundeskriminalamt die Fallzahlen 2020 bei der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) vorgestellt. Laut dem Bericht des BKA handelt es sich bei Hasskriminalität um “Straftaten, die durch gruppenbezogene Vorurteile motiviert begangen werden”. Das einzelne Hassverbrechen richtet sich dann natürlich gegen einzelne Mitglieder der Gruppe und kann vom Mobbing bis zum Angriff auf Leib und Leben gehen. Der Begriff bezeichnet also keinen Straftatbestand im engeren Sinn, sondern benennt das Motiv für verschiedene Arten von Straftaten. Hass als Motiv kann strafverschärfend gewertet werden. Die Hasskriminalität hat laut Bericht des BKA 2020 zugenommen, ein Grund mehr, die Betroffenen besser zu schützen.