„Impfpflicht“ vs. „Impfzwang“ – Methodisches

Ich habe die folgenden Korpora des DWDS nach den Vorkommen der Wörter “Impfpflicht” und “Impfzwang” untersucht: 1. Das tagesaktuelle Webkorpus (“Monitorkorpus”); 2, Das Zeitungskorpus; 3. Das Korpus juristischer Fachtexte (Jurakorpus).

In Monitorkorpus wie auch im Zeitungskorpus wird lediglich der Zeitraum zwischen dem 8. Mai 2021 (Erstbeleg im Monitorkorpus) und dem 20. November (jüngste Belege im Zeitungskorpus) betrachtet, um die beiden Quellen besser vergleichen zu können.

Monitorkorpus: Der Anteil der Treffer für eines der beiden Wörter ist 32953. Davon entfallen auf “Impfzwang” 2324 Treffer, das sind 7,05 Prozent aller Treffer.

Zeitungskorpus: Der Anteil der Treffer für eines der beiden Wörter ist 7889. Davon entfallen auf “Impfzwang” 178 Treffer, das sind 2,20 Prozent aller Treffer.

Jurakorpus: Dieses Korpus ist gegenüber den anderen Korpora erstens relativ klein und zweitens stammen die jüngsten Belege zu einem der beiden Wörter von Ende November 2020, können den aktuellen Diskurs aber nicht abbilden. Auf “Impfzwang” entfallen hier, nach Abzug der Dubletten, 7 Belege. Auf “Impfpflicht” 50 Belege.

Erstes Fazit: Die beiden Begriffe “Impfpflicht” und “Impfzwang” stehen im Zentrum eines aktuellen Diskurses. Das veranschaulicht der Vergleich mit drei Zehnjahres-Scheiben des Zeitungskorpus (1996-2005: 439 Treffer; 2001-2010: 1265 Treffer; 2006-2015: 2976 Treffer, auf den Zeitraum eines halben Jahres heruntergebrochen sind dies in der dritten Scheibe ca. 150 Belege). Zweitens fällt der deutlich höhere Anteil der Verwendungen von “Impfzwang” im Webkorpus, im Verhältnis zu dem Korpus der Zeitungen im gleichen Zeitraum, auf (2,2 % vs. 7.0 %). Das scheint die von mir im zweiten Blogbeitrag zu diesem Thema vertretene These zu stützen, dass mit der Verwendung des Ausdrucks “Impfzwang” eine politische Agenda, ein bestimmtes Framing verfolgt wird. Denn im Webkorpus sind Blogs und andere Textquellen, in denen eine solche Agenda vermutlich verfolgt wird, viel stärker vertreten als in den Zeitungen, den sog. Mainstreammedien. Drittens scheint das Wort “Impfzwang” in der juristischen Fachsprache keine Rolle zu spielen, jedenfalls nicht in Abgrenzung zu “Impfpflicht”. In einem der wenigen Belege zu Impfzwang aus dem Jurakorpus werden diese beiden Wörter synonym verwendet. Bei einer genaueren qualitativen Analyse mit sprachkritischer Zielrichtung (Frage: ist das Wort “Impfzwang” im Verhältnis zu “Impfpflicht” Ankerwort eine politischen Frames) wird man Belege auswählen und genauer untersuchen müssen.