Einer trage des anderen Last

Die Möglichkeit, dass Gaslieferungen aus Russland ausbleiben bzw. Im Zuge der Sanktionen storniert werden, hat uns alle aufgeschreckt und mit Szenarien vertraut gemacht, in denen der Stoff knapp wird und, etwa in einem kalten Winter, nicht mehr für alle reicht. In einem solchen Fall muss priorisiert werden: Wer wird zuerst bedient und wer steht hinten in der Schlange und bekommt möglicherweise nichts oder nicht genügend von dem Stoff ab.

Die Bundesnetzagentur schreibt dazu: 

“Um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Gas auch in diesen Krisenzeiten zu gewährleisten, ist für den Fall, dass die Gaswirtschaftsakteure die Versorgung durch marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln beheben können, der Staat in der Pflicht, den lebenswichtigen Bedarf an Gas durch hoheitliche Lastverteilung zu decken. Hierfür ist … die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler zuständig, wenn es darum geht, die im überregionalen öffentlichen Interesse liegende Versorgung sicherzustellen, einen Ausgleich der elektrizitäts- und gaswirtschaftlichen Bedürfnisse und Interessen der Länder herbeizuführen oder den Einsatz von unterirdischen Gasspeichern und sonstigen Gasversorgungsanlagen mit überregionaler Bedeutung zu regeln.”

Dabei mutet es zunächst seltsam an, dass der dringend benötigte und begehrte Stoff als eine “Last” bezeichnet wird. Gemeint ist in dieser technokratischen Sprache der Bürokratie die Last als eine Menge, die auf Transporteinrichtungen wie Leitungen oder Rohre verteilt oder in Speichern gelagert wird. Leitungen, Rohre und Speicher können gut oder schlecht ausgelastet sein oder im schlimmsten Fall auch überlastet. In den hier zur Diskussion stehenden Szenarien ist die Last aber zu gering und muss fair verteilt werden – was immer das im Einzelnen bedeutet.