Darfs noch etwas kleiner sein?

Wie so vieles wird das Gewicht einer Drohne auch von Richtlinie der EU bestimmt. In der Drohnenverordung, die 2021 in Kraft getreten ist, werden Drohnenklassen festgelegt. Mit dieser Klassifikation wird festgelegt, was der Besitzer mit einer Drohne der jeweiligen Klasse machen darf und über welche Qualifikation die Besitzerin buw. Betreiberin verfügen muss. So ist für bestimmte Drohnenklassen eine Drohnenführerschein (amtlich; EU-Kompetenznachweis A1/A3) notwendig, dieser kann beim Luftfahrtbundesamt erworben werden, eine Online-Prüfung ist dafür abzulegen. Unter dem Radar fliegen dabei Drohnen der Klasse C0, die ein Gewicht von unter 250 Gramm haben. Diese werden auch als Minidrohnen bezeichnet, wobei die Bedeutung dieses Wortes nicht exakt auf diese Klasse festgelegt ist. Die Klassifizierung C0 hat den Drohnen dieser Klasse jedenfalls mächtig Auftrieb gegeben. 

Dass es noch viel kleiner geht, zeigt ein Team von Forschenden an der Universität Würzburg. Hier werden Nanodrohnen aus einkristallinem Gold entwickelt und mittels Laserstrahlen durch Flüssigkeiten manövriert. Mögliche Anwendungen werden in der Pressemeldung nicht versprochen, es ist aber schon eine Meldung wert, dass das überhaupt klappt. 

Ob zur Paketauslieferung, zum Ausspähen des Feindes, als Feuerwaffe oder als exotisches Transportmittel in der Nanowelt: Der Drohne steht eine große Zukunft bevor.

Das Wort Drohne in der Bedeutung eines Flugobjektes ist wahrscheinlich eine Übernahme aus dem Englischen, wo es “drone” geschrieben wird. Die deutsche Schreibung ist eine Reminiszenz an die männliche Biene. Folgt man der Darstellung im Merriam-Webster, waren der Flug der relativ großen männlichen Biene und dessen sirrendes Geräusch namengebendes Vorbild für das Fluggerät.