Chancenkarte

Arbeitsminister Hubertus Heil möchte mit einer Novelle des Zuwanderungsgesetzes im Herbst eine Chancenkarte einführen. Damit soll die Arbeitsmigration besser gesteuert, also dem angenommenen oder irgendwie ermittelten Bedarf an Arbeitskräften angepasst werden. Orientieren möchte man sich mit dem geplanten Punktesystem angeblich am kanadischen Modell. Punkte werden vergeben für 1. einen im Ausland erworbenen Abschluss, 2. Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, 3. Sprachkenntnisse oder einen Voraufenthalt in Deutschland (klingt ein bisschen nach Vorerkrankung), 4. ein Alter unter 35 Jahren. Man darf gespannt sein, falls dieses Modell tatsächlich Gesetz wird, wie diese vier Kriterien in ein Ranking gebracht werden kann, dass sich dann in ein grünes Licht (“Aufenthalt erwünscht”) und ein rotes Licht (“Aufenthalt nicht erwünscht”) bringen lässt, Auffällig ist jedenfalls schon mal der sperrige Name, zusammengesetzt auf einem dem Französichen entlehnten Wortbestandteil und einem deutschen Wortbestandteil. Will man es der Zielgruppe damit vielleicht besonders schwer machen? Ist das Verstehen dieses Wortes vielleicht sogar Teil der Prüfung? Und wann wird es die erste Chancenkartendurchführungsverordnung geben?